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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Jens Schulz – Fachbetrieb für Informations- und Elektrotechnik

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Jens Schulz, Fachbetrieb für Informations- und Elektrotechnik, An der Plantage 12, 38170 Schöppenstedt, Deutschland (im Folgenden Auftragnehmer) und seinen Kunden (Auftraggeber). Auftraggeber können Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung. Die AGB beziehen sich insbesondere auf Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen (Heizlast, 3D/Grundrisse, Elektro- und Materialplanung, Wärmepumpenkonzepte, Energieeffizienz-Leistungen) sowie ggf. vereinbarte Produkt- und Materiallieferungen.

2. Vertragsgegenstand und Leistungen

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung oder Auftragsbestätigung. Planungs- und Beratungsleistungen erfolgen nach bestem fachlichem Wissen, anerkannten Regeln der Technik, Normen und geltendem Recht. Berechnende/planerische Leistungen (z. B. Heizlast, Auslegung Wärmepumpe, Elektro- und Materialkonzepte) schulden eine sorgfältige Dienstleistung; ein bestimmter Erfolg wird nur geschuldet, wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Umsetzung, Montage und Betrieb liegen beim Auftraggeber bzw. seinen Ausführungsbetrieben; Empfehlungen sind keine Bau- oder Ausführungsgarantie. Bei Produktlieferungen gilt der im Angebot genannte Lieferumfang.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen/Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig bereit (z. B. Grundrisse, Schnitte, Lagepläne, Fotos, Bestandsdaten, technische Angaben, Nutzungsgewohnheiten). Er gewährleistet Rechtefreiheit der Unterlagen oder vorhandene Nutzungsrechte; der Auftragnehmer darf auf Richtigkeit und Rechtmäßigkeit vertrauen. Verzögerungen/Mehraufwand durch fehlende oder fehlerhafte Informationen oder Änderungswünsche gehen zu Lasten des Auftraggebers (Mehrvergütung/Terminverschiebung möglich). Änderungen der Gegebenheiten (Umbauten, Nutzungsänderungen, geänderte Randbedingungen) sind unverzüglich mitzuteilen.

4. Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, sofern nicht als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Mündliche Absprachen bedürfen der Bestätigung in Textform. Bei Fernkommunikation (E-Mail/Online-Formular) kommt der Vertrag mit Auftragsbestätigung oder Leistungsbeginn zustande.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Standard-Zahlungsstruktur (sofern nicht abweichend vereinbart):
a) 40 % bei Auftragserteilung (Anzahlung),
b) Restbetrag nach Abschluss der vereinbarten Leistungen und Rechnungsstellung ohne Abzug. Bei umfangreichen/mehrrstufigen Projekten sind angemessene Abschlagszahlungen entsprechend Leistungsfortschritt möglich. Zahlung per Überweisung (weitere elektronische Zahlmethoden können künftig angeboten werden, dann gelten die dort genannten Bedingungen). Bei Verzug: Verzugszinsen nach Gesetz; weitergehende Schäden vorbehalten. Zurückbehaltungsrechte nur aus demselben Vertragsverhältnis; Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

6. Leistungsfristen und Termine

Termine sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich vereinbart; sonst Plantermine. Fristen verlängern sich angemessen bei: fehlender Mitwirkung, nachträglichen Änderungen/Wünschen oder Hindernissen außerhalb des Einflussbereichs (höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Strom-/Internetausfälle, Streiks, Ausfälle von Vorlieferanten). Der Auftragnehmer informiert über absehbare Verzögerungen. Bei Verzug und erfolgloser Nachfrist kann der Auftraggeber bezüglich des nicht erfüllten Teils zurücktreten; Schadensersatz nur nach Ziffer 8.

7. Lieferung von Waren / Gefahrübergang

Bei vereinbarter Produktlieferung erfolgt Lieferung an die vereinbarte Adresse. Gefahrübergang: bei Verbrauchern mit Übergabe; bei Unternehmern mit Übergabe an das Transportunternehmen. Eigentumsvorbehalt: Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

8. Haftung

Unbeschränkte Haftung bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei einfacher Fahrlässigkeit Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden; Produkthaftung bleibt unberührt. Keine Haftung für mittelbare Schäden (entgangener Gewinn, nicht erzielte Einsparungen) außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit. Keine Haftung für Entscheidungen des Auftraggebers oder Ausführungsbetriebe zur technischen Umsetzung/Montage/Betrieb; Verantwortung liegt dort. Keine Haftung für externe Daten/Herstellerangaben/Behördendaten, sofern kein Auswahl- oder Prüfverschulden. Weitergehende Haftung ausgeschlossen; zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.

9. Gewährleistung

Planungs-/Beratungsleistungen sind Dienstleistungen; ein Erfolg wird nur geschuldet, wenn schriftlich vereinbart. Mängel sind unverzüglich in Textform zu rügen. Bei berechtigten Beanstandungen: Nachbesserung innerhalb angemessener Frist; schlägt diese zweimal fehl oder ist unzumutbar, kann der Auftraggeber mindern oder – bei nicht nur geringfügigem Mangel – vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche nur nach Ziffer 8. Bei Produktlieferungen gelten gesetzliche Gewährleistungsregeln; gegenüber Unternehmern kann die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr ab Lieferung begrenzt werden (ausgenommen Schadensersatz nach Ziffer 8). Rügepflichten nach § 377 HGB bleiben unberührt.

10. Nutzungsrechte an Unterlagen und Ergebnissen

An Plänen, Zeichnungen, 3D-Modellen, Berechnungen, Konzepten, Software-Skripten und sonstigen Arbeitsergebnissen werden einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungsrechte für den vertraglich vereinbarten Zweck eingeräumt. Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder Nutzung für andere Zwecke nur mit Zustimmung des Auftragnehmers, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Urheber- und Schutzrechte verbleiben beim Auftragnehmer.

11. Datenschutz und Vertraulichkeit

Vertrauliche Informationen werden geschützt; Weitergabe nur zur Vertragserfüllung oder bei gesetzlicher Pflicht. Verarbeitung personenbezogener Daten nach DSGVO/BDSG; Details in der Datenschutzerklärung unter /datenschutz. Der Auftraggeber übermittelt nur personenbezogene Daten, deren Verarbeitung zulässig ist.

12. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernverträgen

Bei Verträgen mit Verbrauchern, die ausschließlich per Fernkommunikation geschlossen werden, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Verbraucher werden gesondert belehrt. Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher vorab zugestimmt und den Hinweis auf den Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat. Bei digitalen Inhalten (ohne körperlichen Datenträger) kann das Widerrufsrecht ebenfalls vorzeitig erlöschen, wenn der Verbraucher zustimmt und den Hinweis bestätigt.

13. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag endet mit vollständiger Leistungserbringung. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, z. B. Zahlungsverzug trotz Fristsetzung oder dauerhafte Hinderung durch Auftraggeberumstände. Im Kündigungsfall werden bis dahin erbrachte Leistungen nach vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet; Aufwendungsersatz für nachweislich angefallene Leistungen bis zum Kündigungszeitpunkt.

14. Online-Streitbeilegung und Verbraucherstreitbeilegung

Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit zwingender Verbraucherschutz des Aufenthaltsstaats nicht unterlaufen wird. Gerichtsstand für Kaufleute/juristische Personen des öffentlichen Rechts/öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Sitz des Auftragnehmers. Änderungen/Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung der Textformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt; es gilt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: Dezember 2025

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